Reden Wir über Geld

Finanzierung & Betreibermodelle

Finanzierung

Wenn Sie mit Uns Ihre Agri-PV-Anlage bauen, können Sie Folgendes für Ihre Finanzierung erwarten.

Wir zeigen Ihnen detailliert, welche Kosten auf Sie zukommen.

Wir errechnen Ihnen, wie Sie in kürzester Zeit Ihr Darlehen bei der Bank mit dem Einkommen aus Ihrer Agri-PV-Anlage abbezahlen, ohne Ihr eigenes Vermögen zu belasten.

Außerdem zeigen Wir Ihnen wie Kosten, Vergütung und Tilgung Ihrer Agri-PV-Anlage optimal zusammenspielen.

Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen zu Ihrer Agri-PV-Anlage und deren Finanzierung, damit Sie sich sicher fühlen. Bei einer großen Investition sollten keine Fragen offen bleiben.

Wir stellen sicher, dass Sie alle Unterlagen für eine erfolgreiche Darlehensbeschaffung bekommen.

Eckdaten einer typischen Agri-PV-Anlage

  • Keine negative Liquidität
  • Abbezahlt nach 12-18 Jahren
  • Laufzeit der Anlage: ca. 30 Jahre
  • Gewinnphase: 12-18 Jahre

Betreibermodelle

Die oben gezeigten Finanzierungen sind für den Fall ausgelegt, dass der Grundstückseigentümer seine Fläche selbst landwirtschaftlich nutzt und die Agri-PV-Anlage selbst betreibt. Es gibt jedoch einige andere Konstellationen. Hier zählen wir Ihnen mögliche Betreibermodelle auf und was sich zu den oben gezeigten Kalkulationen ändert. Wir würden in jedem dieser Fälle als Anlagenerrichter auftreten.

1. Anlagenbetreiber ist Grundstückseigentümer
Das wäre der oben gezeigte Fall.

2. Anlagenbetreiber pachtet Grundstück
Der Anlagenbetreiber pachtet die Fläche des Grundstückseigentümers und nutzt sie landwirtschaftlich. Einzige Änderung ist die mögliche Einrechnung der Pacht in die Finanzierung der Fläche.

3. Anlagenbetreiber verleast Anlage
Grundstückseigentümer/-pächter nutzt die Fläche landwirtschaftlich. Der Anlagenbetreiber lässt die Anlage bauen und finanziert sie. Anschließend verleast er sie dann an den Grundstückseigentümer/-pächter.

4. Anlagenbetreiber zahlt Nutzungsgebühr für Luftrecht
Grundstückseigentümer/-pächter nutzt die Fläche landwirtschaftlich. Der Anlagenbetreiber zahlt eine Nutzungsgebühr in Form einer Pacht oder Leasinggebühr.

5. Anlagenbetreiber und Grundstückseigentümer/-pächter gehen eine Partnerschaft ein
Grundstückseigentümer/-pächter nutzt die Fläche landwirtschaftlich. Er und der Anlagenbetreiber schließen einen Kooperationsvertrag, der Kosten, Gewinne, Rechte und Pflichten aufteilt. Oder sie gehen ein Joint Venture ein und gründen eine neue Gesellschaft

Bei allen Modellen kann es noch zusätzliche Vereinbarungen ( zum Beispiel zum Eigenverbrauch) geben.