So viel bringt’s

Erträge

Gesetzliche Grenzwerte

Vorab muss man zwei wichtige gesetzliche Grenzwerte beachten.

Unter 1 MWp

Für jede Förderung nach EEG 2023 müssen Anlagen über 1 MWp an einer Ausschreibung teilnehmen. Anlagen, die darunter liegen sind davon ausgenommen. Das heißt der Betreiber bekommt automatisch eine Vergütung in Höhe des Höchstwertes der Ausschreibung im entsprechenden Segment der Netzagentur.

Unter 2,5 Hektar

Jedem landwirtschaftlichem Betrieb stehen einmalig 2,5 Hektar als privilegierte Fläche zu (§25Abs.1 BauBG). Das heißt es ist zur Errichtung der Anlage kein Bauleitverfahren nötig.

1 MWp-Anlage

  • Keine Ausschreibung nötig
  • Meist unter 2,5 Hektar, also
  • Bei Erstanlagen keine Baugenehmigung nötig

Bei einer hochaufgeständerten Agri-PV-Anlage ist diese Leistung auf 1,2 ha realisierbar.
Ein jährlicher Energieertrag von 95.000 € ist möglich. (bei 1200 kWh/kWp)

2,5 ha-Anlage

  • Bei Erstanlagen kein Bauleitverfahren nötig
  • Gemeinde muss nur informiert werden

Bei einer hochaufgeständerten Agri-PV-Anlage sind 1,7 MWp Leistung möglich.
Ein jährlicher Energieertrag von 160.000 € ist möglich. (bei 1200kWh/kWp)

20 MWp-Anlage

  • Längere Distanzen zum Netzeinspeisepunkt bei größeren Anlagen rentabler
  • Kosten pro MWp sinken, je größer die Anlage ist

Ein hochaufgeständerte Agri-PV-Anlage dieser Leistung ist auf 22 ha realisierbar. Ein jährlicher Energieertrag von 1.880.000 € ist möglich (bei 1200 kWh/kWp).